Katharina Matsch
Rechtsanwältin und Mediatorin
Mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung als Rechtsanwältin mit der Spezialisierung auf dem Gebiet des Erbrechts berate ich Privatpersonen, Familienverbände und Unternehmen umfassend. Meine Tätigkeit ist auf langfristig tragbare Lösungen ausgerichtet und vermeidet Streit. So sparen Sie Kosten und Zeit und haben Ihre Energie frei für neue Vorhaben. Meine Mandanten schätzen die hohe Qualität und die Individualität der Betreuung sowie meinen Einsatz.
Rechtsgebiete und Spezialisierungen
Erbrecht
Wenn Sie einen nahen Angehörigen oder andere Menschen verloren haben, stehe ich Ihnen mit rechtlichem Rat und professioneller juristischer Hilfe bei.
Andererseits steht vor einem Erbfall die Frage: Braucht jeder Mensch eigentlich ein Testament? Nein. Aber wenn Sie Single ohne Kind sind, in einer Patchworksituation leben oder ein kinderloses Ehepaar sind, sollten Sie unbedingt vorsorgen. Ebenso empfehle ich unverheirateten Paaren, die sich ein Grundstück kaufen oder jedem mit minderjährigen Kindern, ein Testament zu machen oder eine andere letztwillige Verfügung zu treffen.
Grundstücksrecht
Im Grundbuch sind noch alte Rechte oder ein Bodenreformvermerk eingetragen, die beim Verkauf des Hauses stören würden. Sie nutzen schon immer eine Zufahrt zu Ihrem Grundstück, die über das Grundstück Ihres Nachbarn führt, aber jetzt geschlossen werden soll. Oder Sie möchten erfahren, wie Sie Ihr Grundstück gut und kostengünstig mit einem Erbbaurecht, Nießbrauchsrecht oder anderen Varianten so übertragen können, dass auch die junge Generation darauf bauen und hier vor Ort sesshaft werden kann? Bei diesen und vielen weiteren Fragen zu den Themen Grundstück, Haus, Wald und Feld, Wegerecht und Pacht bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner.
Mediation
Es gibt Situationen, in denen die Parteien über ein Problem nicht mehr neutral miteinander reden können. Die Emotionen kochen hoch. Der eine spricht über Fakten, der andere über seine Empfindungen und verletzten Gefühle. Beide reden so klassisch aneinander vorbei. Das muss nicht sein. Mit Hilfe der Mediation helfe ich den Beteiligten dabei, das Problem zu lösen, indem gegenseitiges Verständnis aufgebaut wird. Ich befähige die Parteien, eigenverantwortlich und zielorientiert nach Lösungen zu suchen. Sie sind dabei die Experten für ihre eigenen Fälle. Fallbezogen finden wir so gemeinsam zukunftsfähige Lösungen, die für alle eine win-win-Situation darstellen. Im Rahmen der Vorsorge oder nach einem Erbfall. Auf jeden Fall unter Vermeidung des Weges zum Gericht.
Nachlassregelung
Von A … wie Ausschlagung der Erbschaft bis Z … wie Zerwürfnis in der Erbengemeinschaft bin ich für alle Dinge Ihr Ansprechpartner, die notwendig, wichtig oder einfach für Sie belastend sind, wenn jemand gestorben ist. Ob Sie Ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen möchten oder als Vorerbe eingesetzt wurden. Ob Sie ein Vermächtnis erhalten haben … oder selbst eins erfüllen müssen. Oder ob Sie einfach Hilfe bei der Nachlassregelung mit den Banken, Sparkassen und Versicherungen benötigen, ich bin für Sie da. So kann ich Ihnen mit meinen langjährigen Erfahrungen im Fall einer Erbengemeinschaft behilflich sein, die auseinandergesetzt werden soll oder sich umwandeln möchte. Oder ich recherchiere für Sie bei Ämtern, in Archiven oder Kirchenbüchern, hier oder im Ausland. So finden wir auch die Erben, die für die Erbregelung hier wichtig sind, doch durch die Wirren des Krieges oder das ganz normale Leben in der großen weiten Welt verstreut wurden.
Vermögensnachfolge
Es gibt ein Elternhaus und drei Kinder. Oder ein Unternehmen und der Betriebsübergang soll geregelt werden? Wie kann der Übergang in die nächste Generation gelingen, ohne dass sich die Kinder um das Haus streiten oder die Mitarbeiter weiter gern auf Arbeit gehen? Und die Eltern/ Unternehmer langfristig abgesichert und eigenständig sind? Es kann gelingen, indem wir gemeinsam die notwendigen Dinge offen ansprechen, alle Beteiligten einbeziehen, Bedürfnisse klären und klare Verhältnisse schaffen. Meine Fähigkeiten als Mediator sind dabei von großem Vorteil.
Vorsorge
… ist kein Thema 50+! Denn jeder sollte aus meiner Sicht auf seinem Geburtstagstisch am 18. Geburtstag eine Vorsorgevollmacht zu liegen haben. Denn ab dem Moment dürfen die Eltern nicht mehr entscheiden. Und jemand anderen hat der junge Erwachsene (noch) nicht benannt. Daher käme ein Betreuer zum Zuge, wenn ein Unfall oder eine Krankheit den jungen Menschen daran hindert, für sich selbst zu entscheiden. Das muss nicht sein. Ich stehe Ihnen bei all diesen Fragen zur Vorsorge zur Seite. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Patiententestamente können wir besprechen, kann ich individuell für Sie und Ihre spezielle Familien- und Vermögenssituation entwerfen.
Ebenso sind Eltern in einer besonderen Pflicht. Indem sie ihre Vermögensverhältnisse klären, ihre Vorsorge für den Todesfall in die Hand nehmen, Grundbücher bereinigen, Erbengemeinschaften mit meiner Hilfe auseinandersetzen, verloren gegangene Personenstandsurkunden aus Polen neu beschaffen usw. hinterlassen sie ihren Kindern und Kindeskindern geordnete Verhältnisse. Diese wissen zugleich, woran sie sind. Das vermeidet Streit und spart allen Beteiligten viel Zeit, Geld und Nerven.
Wenn Sie einen Begriff nicht finden, der Ihr Problem oder Ihren Fall beschreibt, zögern Sie nicht, mich anzurufen. Gemeinsam werden wir klären, ob und wie ich Ihnen helfen kann.
Annahme / Ausschlagung der Erbschaft
Altenteilsrecht
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Auslegung und Anfechtung von Testamenten
Bankkonten und Depots im Todesfall
Behindertentestament
Berliner Testament
Beteiligung minderjähriger Kinder
Beteiligung Minderjähriger bei Verträgen
Betreuungsverfügung
Erbschaft- und Schenkungssteuer
Erbrecht im Scheidungsfall
Erbrecht bei Lebensgemeinschaften
Erbrecht und Güterstand
Erbrecht und Hartz IV
Erbrecht und Fragen des Sozialrechts
Erbenermittlung und Familienforschung
Erbengemeinschaft
Erbenhaftung
Erbauseinandersetzungen
Erbunwürdigkeit
Erb-, Pflichtteilsverzichtsverträge
Eheverträge
Einvernehmliche Scheidung
Gemischte Schenkungen
Gesetzliche Erbfolge
Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge
Gesellschaftsvertrag und Erbrecht
Grundstücksübertragungen
Grundstücke im Nachlass
Grundstücksfragen bei Jüdischen Voreigentümern
Güterstandsschaukel
Lebensversicherungen
Lösung von Generationenkonflikten
Nachfolge in Familienunternehmen
Nachfolge in Arztpraxen
Nachfolgeregelung im Familienunternehmen
Nachlassverwaltung, -insolvenz
Nießbrauch
Patiententestament
Pflichtteil: Anspruch, Berechnung, Verfahren
Rückforderungsansprüche
Stellen von Erbscheinsanträgen
Schenkungen
Testaments- und Vertragsgestaltung
Testamentsvollstreckung
Trennungsvereinbarung
Unternehmertestament
Verarmung des Schenkers
Vergütung
Vermächtnisse, Auflagen, Grabpflege
Verwaltung und Teilung des Nachlasses
Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung/ Patiententestament
Vorweggenommene Erbfolge
Wohnungsrecht
Stiftungsrecht
Internationales Erbrecht
DDR-Unrecht, Rehabilitierung
Aber die richtige für alle zu finden: darauf kommt es an.
durch die sie entstanden sind.
your perspective to see someone else's truth.
Über mich
Seit 1994 bin ich als Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Erbrechts tätig, bildete mich verstärkt im Erbrecht weiter und bin jetzt darauf spezialisiert. Dabei berate ich Privatpersonen, Familienverbände und Unternehmen. Ich biete kompetente und umfassende Beratung und Tätigkeit, die auf langfristig tragbare Lösungen ausgerichtet ist und Streit vermeidet. So sparen Sie Kosten und Zeit und haben Ihre Energie frei für neue Vorhaben. Meine Mandanten schätzen die hohe Qualität und die Individualität der Betreuung sowie meinen Einsatz. Ich lege großen Wert auf regelmäßige Fortbildung.
Das Besondere und Individuelle meiner Tätigkeit beschreibt Uwe Jordan, Redakteur beim Hoyerswerdaer Tageblatt, wie folgt:
Einvernehmen schafft Gewinner
Drei Uhr morgens – in einer Anwaltskanzlei eher keine Arbeitsstunde. Aber wenn Katharina Matsch just da ein Lösungsansatz zu einer schwierigen Angelegenheit eingefallen ist, muss der in Grundzügen sofort notiert werden, um am späteren Morgen konkret Gestalt annehmen zu können. Denn bei einem ihrer Fachgebiete, beim Erb-Recht, sind die Ausgangslagen oft so verwickelt, dass man jeder Möglichkeit Raum geben muss.
Das ist das Haupt-Anliegen der Rechtsanwältin und Mediatorin Katharina Matsch: Dass ihre Klienten einvernehmlich ihre Streitpunkte regeln. Ohne teure, unerquickliche gerichtliche Auseinandersetzung.
Katharina Matsch in ihrer Kanzlei vor einem Bild von Monika Schumann aus Bergen, einer Rohrfederzeichnung des Hoyerswerdaer Martin-Luther-King-Hauses. Gelb ist eine kommunikationsfördernde und überaus freundliche Farbe – deshalb sind die Wände des Gesprächsraumes an der Hoyerswerdaer Gerhart-Hauptmann-Straße 32 in Sonnenblumengold gehalten, so wie auch das Papier der Akten, die von der Mediatorin und Rechtsanwältin angelegt und bearbeitet werden. Foto: Uwe Jordan