Vorsorgevollmacht, Patiententestament, Betreuungsverfügung
In den letzten Jahrzehnten stieg unsere Lebenserwartung deutlich. Wir erfreuen uns im Alter bester Gesundheit und gestalten unser Leben aktiv. Dennoch kann sehr plötzlich der Punkt kommen, an dem wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Für diesen Fall ist es gut, wenn wir Vorsorge getroffen haben.
Wir können wesentliche Entscheidungen über das Leben für einen Zeitpunkt treffen, in dem wir selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. So verwirklichen wir unser Selbstbestimmungsrecht und können weiter nach unseren Werten und Wünschen leben.
Das kann in Form einer umfassenden Vorsorgevollmacht für alle Dinge der Personen- und Vermögenssorge geschehen oder speziell für die medizinischen Belange über ein Patiententestament. Die Betreuungsverfügung als Minimalvariante dient dem Zweck, eine Vertrauensperson zu benennen, die später für mich als Betreuer vom Gericht benannt wird.
Die Vorsorge ist dabei keine Frage des Alters. Psychische Krankheiten oder Unfälle können auch junge Menschen treffen.