Nach der Trennung oder Scheidung gehen die Eheleute getrennte Wege. Auch der Besitz wurde geteilt. Der Ex-Partner soll am eigenen Vermögen künftig nicht mehr teilhaben. Soweit, so gut.
Wenn Sie allerdings sterben und das gemeinsame Kind oder die gemeinsamen Kinder erben, sieht das anders aus. In der Regel bleibt das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter auch nach der Scheidung bestehen und damit das Recht zur Vermögenssorge.
Das heißt, dass Ihr Ex-Partner nach Ihrem Tod Ihr Vermögen verwaltet, was Sie Ihrem Kind/ Ihren Kindern hinterlassen. Das kann, muss aber nicht in Ihrem Sinne erfolgen. Mit entsprechenden Anordnungen in einem Testament können Sie vorbauen und diese Situation ausschließen.
Noch riskanter ist es, wenn nach Ihnen ein gemeinsames Kind stirbt, noch kein Testament machen konnte und keine Abkömmlinge hinterlässt. Dann wird das Kind von Ihrem Ex-Partner beerbt. Und Ihr Vermögen fließt in die Familie Ihres ehemaligen Partners ab.
Besonders Unternehmerfamilien, deren traditionsreiches Familienunternehmen auf einmal bei dem ungeliebten Ex-Partner und dessen Familie landen würde, werden dafür vorsorgen.
Auch Sie haben alle Möglichkeiten der Vorsorge in der Hand. Sie bestimmen, wer Ihr Vermögen bekommen, wer es behalten und ob es in Ihrer Familie bleiben soll. Sorgen Sie vor! Machen Sie ein Testament!
Ich als Ihr Erbrechtsanwalt helfe Ihnen gern.