… kann so wie jedes andere Testament eigenhändig handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen oder in notarieller Form abgefasst werden. Das Besondere daran sind jedoch seine Zielsetzung und sein Inhalt.
Ziel des Unternehmers sind in der Regel der Erhalt und die erfolgreiche Fortführung des Unternehmens über seinen Tod hinaus. Daher ist es seine Aufgabe, gemeinsam mit seinen Beratern, in der Regel Anwalt und Steuerberater, rechtzeitig den Unternehmensübergang zu planen und vorzubereiten.
Wartet er damit bis zum Schluss und regelt alles nur in seinem Testament, hat er verloren. Das ist zu spät. Denn der Nachfolger muss in das Unternehmen eingeführt werden, muss nach und nach lernen, immer mehr Verantwortung zu tragen. Und er sollte bei ersten großen Hindernissen noch den erfahrenen Senior an seiner Seite wissen.
Daher empfehle ich, diesen Unternehmensübergang schon zu Lebzeiten zu vollziehen. Die Formen unterscheiden sich nach der jeweiligen zeitlichen Planung, nach der Unternehmensform und danach, ob jemand aus der Familie den Betrieb weiterführen wird oder ob diese Rolle ein kompetenter Vertrauter aus dem näheren Umfeld ausfüllen wird.
Kernpunkt aller Zukunftsplanungen bleibt jedoch das Unternehmertestament. Zum einen als Notfallinstrument. Und zum anderen ist es unverzichtbar für die Dinge, die zum Schluss geregelt werden. Es muss daher mit dem Gesellschaftsvertrag und den bestehenden Vollmachten für den Fall der Krankheit des Unternehmers abgestimmt werden. Denn gerade diese Vollmachten gelten oft über den Tod hinaus. Und die steuerlichen Folgen für den Nachfolger müssen vorher ermittelt und dementsprechend gestaltet werden.
Ungeachtet dessen, ob der Betriebsübergang schon zu Lebzeiten oder erst bei Eintritt des Todes stattfindet, die Optimierung der Erbschaftsteuerlast, die Fragen von Betriebsaufspaltung und Sonderbetriebsvermögen und die Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven, die Abfindung „weichender Erben“ und die Versorgungsleistungen für den Senior sowie der Schutz des Vermögens gegen Zersplitterung sind immer wichtige Themen, die mit dem Unternehmensanwalt besprochen werden sollten.