Ein Grundstück in der Erbengemeinschaft

Manch schönes Haus verfällt, obwohl die Lage gut und die Bausubstanz nicht schlecht ist. Andere Grundstücke können nicht bewirtschaftet werden. Und dies nur aus einem Grund: Sie gehören einer Erbengemeinschaft. Können die Erben sich nicht einigen? Findet man einige von ihnen nicht? Oder wissen diese einfach nicht, wie man die Sache angehen soll?

Wenn Ihre Familie oder Ihre Erbengemeinschaft ebenfalls Grundstücke besitzen, sollten sie daher wie folgt vorgehen:

Klären Sie zunächst, wer als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Auch wenn Sie meinen, es zu wissen, sehen Sie unbedingt nach und holen Sie sich einen aktuellen Grundbuchauszug! Wer ist eingetragen? Noch Ihr verstorbener Urgroßvater oder schon die Erbengemeinschaft mit allen Miterben? Beim Urgroßvater wird es schwierig, denn nach ihm werden mittlerweile weitere Personen verstorben sein.

Dann geht es an die Erbensuche. Suchen Sie die Erben selbst oder lassen Sie sich von gewerblichen Familienforschern helfen. Anwälte haben meist keine Zeit, tiefer in die Materie einzudringen. Sie können aber bei amtlichen Anfragen oder Einsichtnahmen behilflich sein.

Sobald die Erben gefunden sind, muss für jeden einzelnen der Erbnachweis für das Grundbuchamt erbracht werden. Das geht mit einem Erbschein, der beim Nachlassgericht beantragt wird, oder mit notariellen Testamenten.

Wenn alles beisammen ist, können Sie zum Notar gehen, um die Erbengemeinschaft am Grundstück aufzulösen und das Grundstück auf einen Miterben zu übertragen oder das Grundstück zu verkaufen und den Erlös zu verteilen.

Dann kann das Grundstück zu neuem Leben erwachen.