Deine, meine, unsere Kinder …
Deine, meine, unsere Kinder …
… gibt es oftmals in modernen Patchworkfamilien. In Sachen erbrechtliche Vorsorge ist das eine besondere Herausforderung. Es stellen sich Fragen wie
- Soll das voreheliche Kind, mit dessen Mutter es nur Ärger gibt, auch erben?
- Wie können die gemeinsamen Kinder abgesichert werden?
- Ist es besser zu heiraten, als nur zusammen zu leben?
- Soll der überlebende Partner die gemeinsamen Kinder immer fragen müssen, wenn er das Eigenheim verkaufen möchte?
- Können die Pflichtteilsansprüche ausgeschlossen werden oder gibt es in der Hinsicht andere Sicherheiten?
- Kann es sein, dass der geschiedene Exmann an dem Erbe teilhat? Wie kann das ausgeschlossen werden?
- Wer hat im Todesfall Anspruch auf die Lebensversicherung?
- Wer soll sich um die jeweiligen minderjährigen Kinder kümmern, wenn beide Elternteile versterben?
- Ist eine vorweggenommene Zuwendung zu Lebzeiten sinnvoll, wenn das große Kind aus erster Ehe BaföG beantragt hat?
- Kann das älteste Kind als „Chef“ eingesetzt werden und alles regeln, wenn der Ernstfall eintritt?
Sind Ihnen diese und viele andere Fragen erst einmal bewusst, finden Sie auch Antworten für Ihren speziellen Fall, werden Sie entscheiden können, wie Ihr Erbe wirtschaftlich sinnvoll aufgeteilt wird. Bei der juristisch sauberen Formulierung hilft Ihnen der Anwalt Ihres Vertrauens oder ein Notar. Damit es auch später friedlich und geschwisterlich zugeht zwischen …
… deinen, meinen, unseren Kindern.