Mit Ihrem Testament schaffen wir die 5-Prozent-Hürde!

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In der Zeitung „DIE ZEIT“ vom 08.  Dezember 2011 war in einem Artikel von Christoph Hus zu lesen: „Die Deutschen vererben jedes Jahr 200 Milliarden Euro. Doch nur vier Prozent haben ein fehlerfreies Testament.“

Das ist eine Größe, die sich steigern lässt. Weniger die 200 Milliarden. Aber wir hier in der Lausitz können dazu beitragen, die vier Prozent zu steigern und somit die 5-Prozent-Hürde zu schaffen.

Zum einen dadurch, dass Sie überhaupt ein Testament machen oder Ihren letzten Willen in eine andere Form gießen. Und zum anderen dadurch, dass Sie Ihre letztwilligen Verfügungen von einem darauf spezialisierten Juristen entwerfen oder auf Fehlerfreiheit überprüfen lassen.

Wie tückisch es mit den selbstverfassten Testamenten ist, soll ein Beispiel zeigen: Herr W. schreibt in seinem letzten Willen:

„Mutti mache ich zu meiner Erbin. Klaus und Regina bekommen je 1.000,00 Euro.“ Wenn nach seinem Tod seine Mutter („Mutti“) und seine Ehefrau (von ihm auch „Mutti“ genannt) jeweils einen eigenen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin stellen, wem gibt das Gericht dann Recht? Wen meinte er in seinem Testament? Wer soll sein Haus mit Grundstück, seine drei Fahrzeuge und die Wertpapiere auf der Bank erben? In solch einer Situation ist Streit vorprogrammiert. Und der kostet! Da ist ein Anwaltsbesuch vorher billiger.

Ein anderer typischer Fehler in eigenhändigen Testamenten ist, dass nicht darin steht, wer Erbe sein soll. Es ist oft die Rede davon, wer das Haus, wer den Hund, das Auto und das Geschirr bekommen soll. Aber die Klarstellung, wer Erbe sein soll, fehlt. Sollen alle Bedachten Erben sein, mit allen Rechten und Pflichten, die Erben haben? Und ist die Auflistung eine bei der Verteilung zu beachtende Anordnung? Oder soll nur eine Person davon Erbe sein und die anderen erhalten Auto, Geschirr usw. vermacht? 

Lassen Sie es nicht zu solchen oder ähnlichen Diskussionen kommen! Sorgen Sie vor!