Grundstücke mit unbekannten Eigentümern

Sie sind um die fünfzig Jahre alt, verheiratet, haben gesichertes Einkommen und Ihre Kinder werden gerade flügge. Dann sollten Sie jetzt tun, was notwendig ist. Werden Sie aktiv in der persönlichen Vorsorge mit Vorsorgevollmachten und testamentarischen Regelungen. Und aktiv in der Vorsorge, alles in Erfahrung zu bringen und abschließend zu regeln, was die eigenen Kinder später belasten könnte.

Dazu gehören Erbengemeinschaften, die aufzulösen sind, und Grundstücke, deren Eigentümer schon lange verstorben sind oder deren Geschichte aus anderen Gründen ungeklärt ist.

Wenn ein Eigentümer verstorben ist, ohne dass seine Nachfahren im Grundbuch eingetragen wurden, kann es ein mühsames Unterfangen sein, die aktuellen Eigentümer in Erfahrung zu bringen. Die Kinder hatten wieder Kinder, diese Enkel und oftmals schon Urenkel. Manche waren mehrfach verheiratet. Andere Personen mussten durch den Krieg für tot erklärt werden.

Und durch unsere regionale Historie liegen viele Personenstandsurkunden in polnischen Archiven oder beim Zentralen Standesamt in Berlin. Das erschwert die Suche nach den Erben und die Beantragung von Erbscheinen. Denn die Klärung solcher Grundstücksfragen enthält mehrere Schritte. Es muss in Erfahrung gebracht werden, welche Nachfahren es gibt. Dann wird geklärt, wer davon als Erbe in Frage kommt. Mit dem Wissen um die Personen und dem Nachweis der Erbfolge können die Nachfolger im Eigentum ins Grundbuch eingetragen werden.

Und nur die richtigen, noch lebenden Eigentümer können das Grundstück verkaufen, verpachten oder anderweitig verwerten.

Je länger Sie warten, solchen Eigentumsfragen nachzugehen, desto mühsamer und teurer wird es. Noch leben einige ältere Verwandte, die die Geheimnisse der Verwandtschaft kennen. Doch auch sie werden sterben. Damit verzweigt sich der Stammbaum weiter, neue Rätsel kommen dazu, immer mehr Erbscheine müssen beantragt werden.

Daher mein Rat: Werden Sie aktiv und tun Sie das Notwendige!