Irrtum in der Vorsorge – „automatische“ Vorsorge

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Leider befinden sich viele Menschen in einem grundlegenden Irrtum.

Sie glauben, dass der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner oder die Kinder im Ernstfall, wenn man durch Alter, Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden kann, automatisch zur gesetzlichen Vertretung berechtigt sind. Das ist nicht der Fall. So ist es nur bei Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern.

Bei Volljährigen muss dagegen entweder das Gericht entscheiden und einen Betreuer einsetzen. Der Betreuer ist oftmals für den Betroffenen eine völlig fremde Person.

Die Alternative ist eine ausdrückliche rechtsgeschäftliche Erklärung (Vorsorgevollmacht: Wer, Was), in der man bestimmt, welche Vertrauenspersonen für einen handeln sollen und in welchem Umfang.

Wie sie in medizinischen Fällen entscheiden sollen, regelt man zusätzlich in einer Patientenverfügung.