Die Rolle des Anwalts im Erbrecht

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Das Rollenverständnis jedes Rechtsanwalts ist anders. Ich verstehe mich als umfassender Berater und Begleiter meiner Mandanten. Ich bin daher vor allem außergerichtlich tätig. Im Erbrecht kommen Mandanten zu mir wegen lebzeitiger Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall oder wenn sie nach dem Tod eines Angehörigen Hilfe bei der Nachlassregelung benötigen.

Die lebzeitige Vorsorge betrifft den Bereich der Vermögensvorsorge und der Personenvorsorge. Wenn die Mandanten „Vermögensvorsorge“ treffen wollen, geht es darum, was mit ihrem Vermögen geschieht, wenn sie selbst nicht mehr sind. Oft sind dabei Fragen des Grundstücksrechts zu klären. Sollen Grundstücke in ein Unternehmen eingebracht oder unter den Kindern aufgeteilt werden? Wie kann man Streit vorbeugen, wenn einige Kinder viel, die anderen wenig bekommen sollen? Interessenorientierte Gespräche der Eltern und Kinder, oder geführte Mediationen, helfen dabei, die für die jeweiligen Mandanten richtige Lösung zu finden. Manchmal, wenn Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen wird, heißt die Lösung auch „vorweggenommene Erbfolge“. 

Bei der Personenvorsorge regeln die Mandanten, wer für sie Entscheidungen trifft, wenn sie es durch Krankheit oder Alter nicht können. Wir kümmern uns dann um die Verfassung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patiententestamenten.

Nach dem Tod einer Person geht es bei der Nachlassregelung um sehr verschiedene Aspekte. Manchmal ganz unspektakulär um die Abarbeitung von notwendigen Schritten der Nachlasssichtung, -verwaltung und –verteilung unter den Miterben. Es muss alles beantragt und gemanagt werden, vom Erbschein bis zur Erbschafsteuererklärung. Hier schließt sich der Kreis. Denn all die Grundstücksfragen, die zu Lebzeiten nicht oder nicht ausreichend geklärt wurden, kommen dann auf meinen Tisch. Auch Pflichtteilsansprüche, Anrechnungen von Schenkungen zu Lebzeiten, Kontenklärungen und ausländisches Erbrecht sind Teil meiner Arbeit in der Nachlassregelung.

Zur Streitvermeidung ist es wichtig, alle Miterben durch interessengerechte Lösungen mit einzubeziehen. Gute Kommunikation ist dabei unabdingbar. Einige Erbengemeinschaften, bei denen es nicht gleich optimal läuft, beauftragen mich in einer solchen Situation als Mediator, damit auftretende Probleme kurzfristig, zielorientiert und im Sinne aller gelöst werden können.