Mit dem Erbe Gutes tun

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Wenn Eltern sterben, geht ihr Grundbesitz und Vermögen auf die nächste Generation über. Das, was sie geschaffen haben, wird weiter geführt, genutzt, ausgebaut. Ihr Nachlass ist etwas Gutes. Er gibt den Kindern und Enkeln gleichzeitig Orientierung und wirtschaftliche Sicherheit. So leben die Eltern im Neuen fort.

Kinderlose Ehepaare, Alleinstehende oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner ohne Abkömmlinge haben diese Möglichkeit nicht. Sie bedenken daher oft die Kinder ihrer Geschwister oder andere nahe Verwandte oder bedanken sich mit dem Erbe für langjährige Unterstützung und Zuwendung.

Daneben gibt es aber auch andere Möglichkeiten, über das Wirken zu Lebzeiten hinaus etwas Bleibendes zu schaffen oder für andere und die Gemeinschaft Gutes zu tun. Mit den richtigen Bestimmungen im Testament können gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen bedacht werden. Kleine oder große Beträge – das ist zweitrangig.

Eine Versicherung, die im Todesfall an den NABU zahlt. Oder das Guthaben eines bestimmten Sparkontos, das im Testament dem Palliativteam in/um Hoyerswerda vermacht wird. Oder der EURO, der schon zu Lebzeiten geschenkt wird. Alles zählt.

Zu Lebzeiten ist es für den Testierenden daher notwendig, darüber nachzudenken, was ihm im Leben wichtig ist. Das ist die Weichenstellung dafür, wen er selbst unterstützt. Sollen es soziale, karitative oder kulturelle Initiativen sein? Oder soll der Schutz der Umwelt für die nächste Generation gefördert werden? Angebote gibt es für jedes Interessengebiet und jede Nische.

Wichtig ist, dass man seine Hilfe so anlegt, dass man selbst im Alter und bei Pflegebedürftigkeit keine Not leidet oder dass man weiß, wer sich um das eigene Grab kümmert.

Oft schlägt man mit diesem Handeln dem Staat sogar noch ein Schnippchen. Denn der Staat begünstigt bestimmte gemeinnützige Initiativen und kann von diesen dann weder Schenkungs-, noch Erbschaftsteuer verlangen.

Eines ist wichtig: Wer gemeinnützig vererben möchte, muss ein Testament machen. Denn die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht berücksichtigen allein Blutsverwandte, angeheiratete Eheleute, Adoptierte und den Staat.

Mit der Vorsorge in Form von letztwilligen Verfügungen kann man aber eigenen Wünschen wirksam Geltung verschaffen.

Und so für die Zukunft Gutes tun.