Verbreiteter Irrtum im Erbfall:

Das Nachlassgericht regelt alles

Ja, das Nachlassgericht ist wichtig, wenn der Erbfall eingetreten ist und es um Testamente und Erbscheine geht. Jeder, der ein Testament findet, muss es beim Nachlassgericht abliefern. Dort werden diese und beim Nachlassgericht verwahrte Testamente eröffnet und den Erben und Enterbten bekanntgegeben. Leider nicht wie im Film, wo es ein Notar oder Anwalt den versammelten guten und bösen Verwandten vorliest. Sondern einfach mit der Post.

Das Nachlassgericht entscheidet auch, welches Testament wirksam und wer Erbe geworden ist. Das geschieht aber (nicht automatisch, sondern) nur, wenn jemand es beantragt und bezahlt. So wird das Nachlassgericht auch bei der Einsetzung von Testamentsvollstreckern und Nachlasspflegern tätig.

Regelt das Nachlassgericht also alles für den Erben? Nein! Um das Meiste müssen sich Erben, Pflichtteilsberechtigte, Gläubiger u. a. selbst kümmern. Immer wieder kommen Mandanten zu mir, die vom Nachlassgericht an Anwälte verwiesen wurden.

Die Erben müssen den Nachlass sichten und oft über Jahre verwalten. Sie müssen die nächsten Erben suchen, wenn andere Miterben schon verstorben sind. Auch um mögliche Schulden des Toten müssen sie sich kümmern. Und schließlich verteilen sie das Erbe untereinander.

Hilfe ist dabei an vielen Stellen ratsam und notwendig. Doch kommt diese Hilfe von anderer Stelle als dem Nachlassgericht. So suchen Erben und ihre potentiellen Gegner Hilfe bei Bestattern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Mediatoren.

Potentielle Gegner sind zum Beispiel alle, die Geld, Erinnerungsstücke, Wohnrechte oder die Bezahlung von Schulden von den Erben verlangen. Sie fragen meist beim Nachlassgericht nach, wer die Erben sind. Aber das, was sie wollen, müssen sie selbst gegenüber den Erben erkämpfen. Und zwar innerhalb klar geregelter Fristen!

Daher ist ein rechtzeitiger Beratungstermin beim Anwalt oft bares Geld wert.