Vererben von Kunstwerken

  • Beitrags-Kategorie:Erbrecht

Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Doch wenn Sie Streitigkeiten nach Ihrem Tod über Kunst und Antiquitäten vorbeugen möchten, sollten Sie zu Lebzeiten mit der Planung anfangen oder zumindest einen „Notfallplan“ haben. Kunst ist ein allgemeiner Begriff und umfasst Antiquitäten und wertvolle Münzsammlungen ebenso wie gelungene Zeichnungen oder von-Woyski-Werke.

Sollten Sie Stücke in Ihrem Eigentum haben, die für Sie besonders wertvoll sind, ist zunächst die Frage, ob die Dinge lediglich ideellen Wert für Sie haben oder ob sich auch interessierte Käufer finden würden.

In beiden Fällen wäre es gut, wenn Sie mit Ihren Nachkommen darüber reden, dass Ihnen diese Stücke wichtig sind und warum sie Ihnen am Herzen liegen. Welche Erinnerungen zum Beispiel damit verbunden sind oder welche Wertanlage Sie damit bezwecken. Vielleicht klärt sich auf diesem Weg schon, wer die einzelnen Stücke gern behalten würde oder ob sie demnächst bei günstigem Marktverhalten verkauft werden sollen.

Dann ist zu überlegen, ob die einzelnen Objekte eine Sammlung darstellen oder ob es sich lediglich um die Summe einzelner, wertvoller Kleinode handelt. Was macht Ihre Hinterlassenschaft aus? Was macht sie wertvoll? Wenn es die Kunst-Sammlung ist, sollte das Augenmerk darauf liegen, sie in ihrer einzigartigen Gesamtheit zu erhalten. 

Rüsten Sie Ihre Erben schon heute mit allen wichtigen Informationen aus, die Sie haben. Sie kennen Ihre Kunstwerke am besten, kennen Sammler oder Käufer, die ähnliche Vorlieben haben wie Sie. Vielleicht suchen Sie bereits jetzt einen Käufer/ ein Museum oder wie bei von Woyski eine Stiftung, die bereit sind, bis nach Ihrem Tod zu warten, um dann die Sammlung zu übernehmen oder Ihren Erben abzukaufen.