Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patiententestament

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Über Testamente spricht man dabei, Berliner Testamente und andere. Darüber, ob man eine Beerdigung oder eine Feuer- oder Seebestattung möchte, wer den eigenen Willen umsetzen soll und inwieweit die Kinder abgesichert sind.

Aber was ist in der Zeit davor? Wenn Sie noch leben, doch durch Alter oder Krankheit nicht mehr selbst für sich sorgen können, zeitweilig oder für immer. Diese Zeit erleben Sie mit, sind auf die Hilfe anderer angewiesen, fühlen die Auswirkungen des Handelns und der Entscheidung der anderen. Ehegatten dürfen diese Entscheidungen nicht ohne weiteres treffen. Ein gerichtlicher Betreuer ist oft eine für Sie fremde Person.

Für diese Zeit können Sie mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen. In dieser bestimmen Sie ein oder mehrere Personen, die für Sie handeln und entscheiden sollen, wenn Sie es nicht mehr können. Verbunden mit einer Betreuungsverfügung und vielleicht noch einem Patiententestament ist das eine runde Sache.

Entscheidend ist dabei, zu wem Sie so großes Vertrauen haben, dass Sie ihm wesentliche Entscheidungen für Ihr Leben übertragen? Kann und will derjenige diese Verantwortung auch übernehmen? Die Vorsorge fängt dabei mit den Gesprächen zwischen Ihnen und demjenigen an, der für Sie handeln soll. Denn nur, wer Sie und Ihre Wünsche und Vorlieben kennt, kann diese später umsetzen und für Sie in diesem Sinne kämpfen.