Wenn der Chef stirbt

Schwere Tage für Familie und Firma

… wissen die Hinterbliebenen oft nicht, womit sie anfangen sollen – mit der Trauer oder der Arbeit in der Firma. Ist es der Geschäftspartner und gute Freund, der geht, möchte der Mitgesellschafter gern dessen Familie trösten und muss stattdessen mit ihnen über Firmenanteile verhandeln. Oder ein Firmennachfolger findet die Telefonnummern der wichtigsten Kunden nicht.

Dagegen hilft vorsorgen. Ideal sind eine langfristig geplante und umgesetzte Vermögensnachfolge und ein zusätzlicher Notfallplan.

Mit Vermögensnachfolge ist dabei die schrittweise Übertragung von Firmenanteilen oder Vermögenswerten gemeint. So bezieht der Firmeninhaber seinen oder seine Nachfolger schon früh in das Geschäft ein. Er überträgt ihnen die Aufgaben, die sie in dem Moment schon bewältigen können und fördert und fordert sie in seinem Sinne. So kann er langsam Abschied nehmen. Er ist finanziell abgesichert und steht auf lange Sicht als erfahrener Berater zur Seite. Die nachwachsende Unternehmergeneration lernt früh, Verantwortung zu tragen und sich dem Druck des Marktes zu stellen. Zusätzlich hat sie das „Sicherheitsnetz“ des erfahrenen Chefs, falls doch noch Erfahrungen fehlen oder unerwartete Wendungen auftreten sollten.

Dennoch braucht jeder Unternehmer einen Plan B für den plötzlichen Ernstfall, der keine Rücksicht nimmt auf die geplante Unternehmensnachfolge. Dabei helfen verschiedene Maßnahmen, z. B.:

  • auf die Situation abgestimmte Testamente oder Erbverträge,
  • Kontovollmachten für Vertrauenspersonen, damit die Löhne der Angestellten gezahlt werden können,
  • Informationen, wo die wichtigsten Unterlagen aufbewahrt werden.

Diese Vorkehrungen können zwar die Trauer der Hinterbliebenen nicht lindern. Sie können jedoch sowohl den Beschäftigten als auch der Familie eine Menge Sorgen ersparen.